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Verwaltung



Die so genannten 'Provinciale Staaten' sind das Provinzparlament, d.h. das Organ der Volksvertretung in der Provinz. Die insgesamt 55 Abgeordneten werden alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern der Provinz Gelderland gewählt. Jeden Monat treten die Abgeordneten zusammen und beschließen über Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der Provinz fallen. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme und ist für die Aufstellung des Provinzhaushalts mitverantwortlich.

Neben ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber dem Provinzialausschuss, dem so genannten 'College van Gedeputeerde Staten', haben die Abgeordneten noch eine weitere wichtige Aufgabe: Alle 4 Jahre wählen sie die Abgeordneten der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments (Eerste Kamer der Staten-Generaal). Die Erste Kammer hat eine wichtige beratende Funktion und prüft von der Regierung und der Zweiten Kammer eingereichte Gesetzesentwürfe.

Provinzialausschuss
Den Mitgliedern des Provinzialausschusses obliegt die tägliche Verwaltung der Provinz. Anhand der bei den Wahlen zum Provinzparlament abgegebenen Stimmen werden die Sitze im Parlament verteilt und bilden die Parteien eine Koalition, um eine Stimmenmehrheit zu erreichen. Diese Koalition stellt die Mitglieder des Provinzialausschusses.

Der Beauftragte der Königin
Der Beauftragte der Königin (Commissaris van de Koningin) wird von der niederländischen Regierung, de facto vom Innenminister, auf sechs Jahre ernannt. Er ist Vorsitzender des Provinzparlaments und des Provinzialausschusses. Er ist das ‘Gesicht’ der Provinz und koordiniert Lobbyaktivitäten in Richtung Den Haag und Brüssel. Der heutige Beauftragte der Königin, Clemens Cornielje, wurde anfang 2011 erneut ernannt.

Provinzialbehörden
Die Provinzialbehörden stehen dem Provinzialausschuss beratend zur Seite und führen alle Beschlüsse aus. Die Verwaltung selbst gliedert sich in Ämter oder Direktionen mit Abteilungen für einzelne Aufgabenbereiche. Höchster Beamter in der Provinzverwaltung ist der Provinzsekretär (Provincie-Secretaris). Er bildet das Bindeglied zwischen den Provinzialbehörden und dem politischen Zweig der Provinzverwaltung, dem Provinzialausschuss.

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